Nachlese zur Albvereinswanderung am 2. April 2023
Wanderungen um den 1. April herum bergen immer das Risiko zweifelhaften Wetters. Im vergangenen Jahr fielen in der Nacht vor unserer Ü30-Wanderung fast 30 cm Neuschnee. Dieses Jahr war für den 2. April „nur“ Dauerregen angesagt.
Was macht der Wanderführer mit dieser Perspektive? Er schaltet am besten auf stur – und beschließt, die Wanderung trotzdem durchzuziehen, auch wenn sich niemand anmeldet. Man ist ja schließlich auch gerne allein auf der Alb unterwegs und hat dann genügend Zeit, um über sein verpfuschtes Leben nachzudenken.
Tja, lieber Leser, mit dem, was jetzt kommt, hätten Sie aber nicht gerechnet:
Echte neun Mitwanderer kamen letztlich zusammen, alle in (für Albvereinsverhältnisse) noch recht jugendlichem Alter. Alles unerschrockene, unbeugsame, echte sture Remstäler, die zunächst in Windeseile den Kahlenstein oberhalb von Bad Überkingen erklommen und sich dann auf den Weg über Türkheim, Aufhausen zu der oberhalb des Klosters Ave Maria gelegenen Buschelkapelle machten – stets gefasst auf den angekündigten Dauerregen.
Und dann diese Enttäuschung: Man sitzt vor der Buschelkapelle im trockenen Gras, blickt weit ins nördliche Württemberger Land, und kein Tröpflein des kühlenden Nass‘ fällt vom Himmel! Man kann sich auf nichts mehr verlassen, nicht mal auf den Wetterbericht im Internet mit dem angekündigten Regen! Als einzige Konstante in unserem Leben bleibt uns die Schwäbische Alb – unverrückbar, unbestechlich. Ist das nicht schön?
Eine weitere Rast erfreute uns an der Hiltenburghütte, die von der Ortsgruppe Bad Ditzenbach bewirtschaftet wird. Hier ergatterten wir die letzten Stücke des selbstgebackenen Kuchens und stärkten uns für den Endspurt nach Gosbach. Gut, dass die Ditzenbacher eine Albvereins-Ortsgruppe haben 🙂
Der pädagogische Aspekt soll bei einer Wanderung ja auch nicht zu kurz kommen, und daher haben wir bei unserem Abstecher auf die Burgruine Hiltenburg auch etwas gelernt: Herzog Ulrich von Württemberg hat die Hiltenburg im Jahr 1516 aus Verärgerung über den „unsinnigen Wahnwitz der Burgwächter“ niederbrennen lassen. Ein anderes Ereignis in diesem denkwürdigen Jahr hat uns aber wahrscheinlich noch mehr geprägt, nämlich die Einführung der ersten lebensmittelrechtlichen Vorschrift der Welt, dem „Deutschen Reinheitsgebot“.
Keine Frage, was es nach 25 km und 800 Höhenmetern abends zu trinken gab …
Martin Vogelmann
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